Eklat bei der Stimmenauszählung nach der Bundestagswahl 2017

Bei der Auszählung der Stimmen zur Bundestagswahl am 24.9.2017 in Heimstetten (im Osten Münchens) kam es im Wahlbezirk 005 in einem Klassenraum der Silva-Grundschule zu einem Eklat.

Wahlauszählung Beispielbild

Wahlauszählung Beispielbild

Kurz vor Ende der Abstimmung zum dt. Bundestag und zu einem lokalen Bürgerentscheid begab ich mich spontan zunächst zum örtlichen Rathaus in Kirchheim bei München, weil ich wusste, dass sich dort die Sammelstelle für Briefwahl-Briefe befand und ich interessehalber die Auszählung besonders der Briefwahlstimmen beobachten wollte. Dort war man über mein Ansinnen leicht verwundert und verwies mich gegen 17:55 Uhr auf die Auszählung an der Silva-Grundschule im Ortsteil Heimstetten, wo der Abstimmungsraum für meinen Wahlbezirk 007 war, zu dem auch noch späte Briefwahlbriefe gebracht wurden. Daher fuhr ich umgehend zu diesem Gebäude und fragte nach der Briefwahl-Auszählung, worauf mir ein Raum gezeigt wurde. Gegen 18:05 Uhr betrat ich den Raum und meldete mich dort als Wahlbeobachter. Die anwesenden Personen (offenbar alles offizielle Wahlhelfer/Auszähler) nahmen das hin, wirkten aber erstaunt bis argwöhnisch. Obwohl ich schnell bemerkte, dass in diesem Raum die Auszählung zum Wahlbezirk 005 (und nicht zum Wahlbezirk 007) stattfand, blieb ich angesichts der gerade bereits begonnenen Auszählung dort.

Der Wahlvorstand stellte sich mir mit Namen (Daniel Wettlaufer-Hoffman) vor und ließ mich zunächst mich im Raum frei aufhalten und bewegen. Zwischendurch sagte er zu seinen Leuten etwas scherzhaft, dass er sich beobachtet fühle. Bald ließ er durch eine Mitarbeiterin in ihren offiziellen Bericht einen Eintrag über ein besonderes Vorkommnis machen, nämlich meine Teilnahme als Wahlbeobachter, wobei ich auf Nachfrage freiwillig (mir ist nicht klar, ob ich dazu auch verpflichtet gewesen wäre) auch meinen Namen bekanntgab. Dem Wahlvorstand und anderen Personen gefiel es nicht, dass ich (noch noch von einem Ausflug direkt davor) eine kleine Digitalkamera umhängen hatte, sagte zu mir, dass Aufnahmen jeglicher Art (auch Tonaufnahmen) aus Datenschutzgründen verboten seien und bat mich darum, die Kamera wegzupacken. Das tat ich auch, obwohl ich den Sinn dieser angeblichen Regelung nicht verstehe und es auf mich den Eindruck erweckte, als wolle man eine nachweisbare Dokumentation der Geschehnisse während der Auszählung auf jeden Fall unterbinden. Ich wurde sogar angewiesen, meinen Rucksack außerhalb des Raumes zu deponieren, was ich aber ablehnte unter dem Hinweis, dass ich Sorge hatte, dass er mir (samt meines Arbeits-Laptops darin) gestohlen werden könnte und es doch lächerlich sei, mir zu unterstellen, heimlich doch Aufnehmen mit der dort verstauten Kamera zu machen, weil doch jeder sehen könne, dass ich das nicht tue. Offenbar sahen mich zumindest ein Teil der Anwesenden als verdächtigen Schnüffler, während ich meinerseits das Verhalten besonders der leitenden Person(en) als verdächtig geheimniskrämerisch empfand.

Als ich etwas später mein Smartphone aus der Hosentasche zog, um online die genauen Bestimmungen für die Wahlbeobachtungen auf diesen Streitpunkt hin nachzulesen, fand das der Wahlvorstand nicht gut, weil er offenbar Sorge hatte, ich würde damit doch heimlich Bild- oder Tonaufnahmen machen. Daher ging ich kurz darauf aus dem Raum, um dort kurz weiter zu recherchieren, ob sein Verhalten rechtens war. Dann aber kam er zu mir nach draußen und unterstellte mir fehlende Ernsthaftigkeit bei meiner Beobachtung. Ich entgegnete, dass das Gegenteil der Fall sei und ich mich nur zwischendurch über meine Rechte und Pflichten als Wahlbeobachter informieren wollte. Daraufhin gingen wir in dem Raum zurück, und er drückte er mir zwei mittelgroße gedruckte Broschüren u.A. mit der Bundeswahlordnung in die Hand. Darin war aber auf die Schnelle nichts zu diesem Thema zu finden, so dass ich das Suchen bald aufgab und mich wieder voll der eigentlichen Wahlbeobachtung widmete. Zwischendurch war die Stimmung wieder recht gelöst, und als der Wahlvorstand eine Schachtel mit Süßigkeiten unter scherzhaften Bemerkungen öffnete und verteilte, hatte niemand ein Problem damit, dass ich mich an diesem Wortwechsel kurz beteiligte, und er bot mir sogar an, auch eine Süßigkeit zu nehmen, was ich annahm. Ansonsten war ich stets stiller und meist sehr aufmerksamer Beobachter. Ich nahm keinerlei Einfluss auf die Auszählungsaktivität oder auf herumliegende Gegenstände wie Wahlbriefumschläge oder gar Wahlzettel.

Trotzdem wurde ich nach 18.30 Uhr gebeten, mich mit einigen Metern Abstand zum Auszählungstisch zu setzen. Das lehnte ich ab mit dem Argument, dass ich von dort aus die Kreuze auf den – wohlgemerkt anonymen – Wahlzetteln doch nicht mehr erkennen könne, was schließlich den Sinn der Wahlbeobachtung konterkarierte, weil ich das Ergebnis der Auszählung so nicht mehr nachvollziehen könne. Außerdem erinnerte ich an die Öffentlichkeit der Auszählung, was aber nicht ernstgenommen wurde. Stattdessen holte man zwischenzeitlich Verstärkung durch die örtliche Wahlleiterin (Daniela Himmler) und ein paar weitere Personen, die ich teils schon im Rathaus gesehen hatte. Die Wahlleiterin verlangte von mir dann das Gleiche, was ich mit dem gleichen Argument verweigerte, und stattdessen setzte ich meine Beobachtung von ca. einem Meter Abstand vom Tisch fort. Der Wahlvorstand verwickelte mich dann weiterhin eine mündliche Auseinandersetzung, bei dem ich natürlich mein Unverständnis für sein Verhalten deutlich machte und drohte, mich beim Bundeswahlleiter darüber zu beschweren, war er als unsinnig abtat. Kurz danach behauptete er, dass ich ihn und die übrigen Beteiligten bei der Auszählung störe, obwohl es diese offiziellen Personen waren, die eine sinnvolle Beobachtung zu verhindern versuchten. Nach einem kurzen weiteren Wortwechsel, wobei ich ihm diesen Tatbestand vorwarf, sagte er, er mache nun von seinem Hausrecht Gebrauch und verweise mich hiermit des Raumes. Ich gab dem nach (obwohl er dazu gar kein Recht gehabt hätte, wie ich erst im Nachhinein gelesen habe, denn das darf nur die Polizei). Vor der Zimmertür ließ ich mir von der Wahlleiterin noch ihren Namen und und den Namen des Wahlvorstandes aufschreiben, ausdrücklich um diese für eine Beschwerde verwenden zu können, und die Wahlleiterin ließ sich auch nochmal meinen Namen geben. Inzwischen war es ca. 18:55 Uhr geworden. Ich verließ das Gebäude direkt anschließend unter ausdrücklichem Protest, weil die Anwesenden damit die rechtmäßig zustehende Wahlbeobachtung in diesem Wahlbezirk verhindert haben.

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